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Bordeaux: Papst Clemens V. an die Dekane von St. Peter in Mainz und St. Stephan und den Kantor der größeren Mainzer Kirchen: Da sich der Komtur un...
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 11 Orte, Buchstabe M >> 11.1 Mainz >> 11.1.53 Mainz (Stadt)
1307 Januar 25
Mainz, Deutschordenskommende
Ausfertigung, Pergament (zwei Löcher in der Mitte und am rechten Rand), Bleibulle an Hanfschnüren
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Burdegalis 8 kalendas februarii pontificatus nostri anno secundo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bordeaux: Papst Clemens V. an die Dekane von St. Peter in Mainz und St. Stephan und den Kantor der größeren Mainzer Kirchen: Da sich der Komtur und die Brüder des Deutschordenshauses in Mainz beklagt haben, von Dekan und Kapitel der Kirche St. Gangolf, der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Altenzell (vetori cella) in Mainz, den Grafen Gerlach von Nassau (Naseuwa) und Friedrich gen. Stahil von Beygen, Ritter, Mainzer Diözese in ihren Besitzungen und Rechten verletzt worden zu sein, werden die Angeschriebenen beauftragt, das Anliegen beider Parteien anzuhören, unter Aufhebung einer Appellation zu entscheiden und die Beobachtung des Entscheids durch kirchliche Zensur zu erwirken. Über das Gebiet des Grafen sollen sie jedoch nur auf besonderen päpstlichen Befehl Exkommunikation oder Interdikt verhängen. Die Zeugen sollen gezwungen werden, die Wahrheit zu sagen. Wenn nicht alle Angeschriebenen dies ausführen können, so sollen es wenigstens zwei tun.