Hans Ernst Erbtruchseß zu Waldburg verleiht dem Georg Holtz von Dentingen seinen Hof und Gut zu Dentingen (stößt vorn an die Gasse, hinten an Jakob Laub), den zuvor sein Schwäher Hans Laub innehatte, zu Leiblehen. Der Zins beträgt: die vierte Garbe, 2 fl. Haus- und Heuzins, 1/2 Weinfuhre oder 2 fl 30 kr., 1 Fastnachtshenne, 4 Hühner, 1 Viertel Eier

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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