Hanns von Paulstorff(1) zu der Chürn(2), Verweser des Viztumsamtes Herzog Albrechts [IV.] in den Niederlanden, beurkundet das Urteil seiner Räte in der Klage des Hanns Hartmansgrueber gegen den Abt Pauls von Windberg wegen eines Erbrechtes dieses Klosters auf einem Gut zu Diessenpach(1). Der Kläger hatte das Erbrecht von den Erben des verstorbenen Hanns Pentz aus dem Diessenpach(1), nämlich den Geschwistern Katherin, Hanns und Barbara gekauft; der Abt versagte die Zustimmung, nachdem ein viertes Geschwister außer Landes und noch am Leben sei. Das Gut wird dem Kläger zugesprochen und der Abt aufgefordert, diesem ein gnädiger Herr zu sein. S: Vitztumsamt (Sekret).

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv