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Worms (Domstift): Nikolaus Geinsheim (Geynß-), Lizentiat der geistlichen Rechte und Offizial des Wormser Hofes (officialis curie) bekundet, daß Meister Nikolaus Burgmann, Dekan der Speyrer Kirche und Doktor des geistlichen Rechts (decretorum), persönlich eine besiegelte Pergamenturkunde [s. in 251/5, 1406 Dez. 31] vorlegte und, weil es ihm zu gefährlich erschien, diese zu dem gen. Hof oder anderswohin zu schicken, auch da sie geraubt werden oder verloren gehen könne, darum bat, ihm davon eine Abschrift zu fertigen, die wörtlich mit ihr übereinstimmt. Ulrich Johannes von Landsberg, Kleriker der Diözese Augsburg und ksl. Notar, beglaubigt, daß dies alles vor ihm und den gen. Zeugen so geschah, wie beschrieben, hängt das [näher beschriebene] Siegel des B Matthäus von Worms an und bittet den unterzeichneten Notar Heinrich [Rieder], eine Abschrift (transsumptum) davon anzufertigen.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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