Baden-Württemberg: Regierung kündigt Ministergesetz an
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D601005/302
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1960 >> Juli
2. Juli 1960
(O-Ton) Alois Rummel, Dr., Vorsitzender der Landespressekonferenz, eröffnet die Landespressekonferenz, entbietet Kurt Georg Kiesinger und seinem Kabinett die Grüße der Landespressekonferenz und hofft auf gedeihliche Zusammenarbeit / (0'29)
(O-Ton) Kurt Georg Kiesinger, Dr., Ministerpräsident von Baden-Württemberg: Erwidert die Begrüßung / In zwei Ministerratssitzungen wurden erste Entscheidungen getroffen: Bestellung der Mitglieder des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses / Das Ministergesetz soll in der nächsten Ministerratssitzung beschlossen werden / Die Koalitionsverhandlungen mit dem GB/BHE sind noch nicht abgeschlossen / Er kann nicht angeben, ob er das Amt des Ministerpräsidenten volle vier Jahre ausüben wird / Jedoch ist dieses Amt ihm lieber als jedes Bundesministerium / Die Opposition kann der Regierung nur gut tun / Traut sich harte Gefechte mit der Opposition zu / (9'07)
(O-Ton) Kurt Georg Kiesinger, Dr., Ministerpräsident von Baden-Württemberg: Erwidert die Begrüßung / In zwei Ministerratssitzungen wurden erste Entscheidungen getroffen: Bestellung der Mitglieder des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses / Das Ministergesetz soll in der nächsten Ministerratssitzung beschlossen werden / Die Koalitionsverhandlungen mit dem GB/BHE sind noch nicht abgeschlossen / Er kann nicht angeben, ob er das Amt des Ministerpräsidenten volle vier Jahre ausüben wird / Jedoch ist dieses Amt ihm lieber als jedes Bundesministerium / Die Opposition kann der Regierung nur gut tun / Traut sich harte Gefechte mit der Opposition zu / (9'07)
0:13:18; 0'13
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht
Gesetzgebung: Ministergesetz
Koalition
Opposition
Presse: Landespressekonferenz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ