Die 'ratismeister' Conrad Wolmach und Hans Cesarii und der Rat der Stadt Eschenwege Heimrad von Crutzeburg, Henrich Jude, Sifird am Stade, Hans v...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 22, 73
Urk. 22, A II, Kloster Cyriacus zu Eschwege
Urk. 22 Cyriacuskloster Eschwege - [ehemals: A II]
Cyriacuskloster Eschwege - [ehemals: A II] >> 1350-1374
1372 März 03
Ausfert. Perg. mit 1 abh. Siegelbruchstück. Rückwärts Signatur V v.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Quarta feria ante dominicam, qua cantatur in ecclesia: Letare Jherusalem.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die 'ratismeister' Conrad Wolmach und Hans Cesarii und der Rat der Stadt Eschenwege Heimrad von Crutzeburg, Henrich Jude, Sifird am Stade, Hans von Netere., Ebirhard Engilbrecht, Tile Sengilberg, Sifrid Rudiger, Apel Fleming, Hartmut Kopil und Kirstan Ludike beurkunden, daß vor ihnen Henrich Engilbrecht, Pfarrer zu 's. Dyonisien' und her Johan von Soden als abgeordnete 'sunlute' der Jungfrauen auf dem Berge (uff dem berge) und Herman Grebe und Henrich Houbit im Namen Ottin Jans die zwischen dem letzten und den Jungfrauen um einen Weg schwebenden Irrungen dahin beglichen haben, daß die Jungfrauen den zur 'nuwen moln' führenden Weg neben Ottin Land eine 'mesgertin' breit haben, jedoch dessen Land vor Schaden schützen sollen. Dagegen soll ihnen Otte Jan statt der 2 ß h., die er ihnen zu Zins geben muß, in Zukunft nur zu 1 ß verpflichtet sein. Mit seinem Tode aber und wenn er das Land bei diesem 'molnwege' veräußerte, von diesem Zeitpunkt ab soll das Stift wieder in den vollen Zinsgenuß treten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ratismeystere und rat mit dem Siegel der Stadt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 95.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die 'ratismeister' Conrad Wolmach und Hans Cesarii und der Rat der Stadt Eschenwege Heimrad von Crutzeburg, Henrich Jude, Sifird am Stade, Hans von Netere., Ebirhard Engilbrecht, Tile Sengilberg, Sifrid Rudiger, Apel Fleming, Hartmut Kopil und Kirstan Ludike beurkunden, daß vor ihnen Henrich Engilbrecht, Pfarrer zu 's. Dyonisien' und her Johan von Soden als abgeordnete 'sunlute' der Jungfrauen auf dem Berge (uff dem berge) und Herman Grebe und Henrich Houbit im Namen Ottin Jans die zwischen dem letzten und den Jungfrauen um einen Weg schwebenden Irrungen dahin beglichen haben, daß die Jungfrauen den zur 'nuwen moln' führenden Weg neben Ottin Land eine 'mesgertin' breit haben, jedoch dessen Land vor Schaden schützen sollen. Dagegen soll ihnen Otte Jan statt der 2 ß h., die er ihnen zu Zins geben muß, in Zukunft nur zu 1 ß verpflichtet sein. Mit seinem Tode aber und wenn er das Land bei diesem 'molnwege' veräußerte, von diesem Zeitpunkt ab soll das Stift wieder in den vollen Zinsgenuß treten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ratismeystere und rat mit dem Siegel der Stadt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 95.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ