Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz stellt Ungunst und Ungnade gegenüber Göbel Kranich von Lambsheim (Gobel Kranichen von Lamßheim) ab, nachdem dieser sich laut seines gegebenen Briefs für etliche Jahre gegenüber dem Pfalzgrafen verbunden und sich Herr Johann, Wildgraf zu Daun und Kirchberg, Rheingraf vom Stein, für ihn verwendet hat. Insbesondere soll Göbel wegen der vergangenen Händel sicher und aus der Sorge gelassen sein.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz stellt Ungunst und Ungnade gegenüber Göbel Kranich von Lambsheim (Gobel Kranichen von Lamßheim) ab, nachdem dieser sich laut seines gegebenen Briefs für etliche Jahre gegenüber dem Pfalzgrafen verbunden und sich Herr Johann, Wildgraf zu Daun und Kirchberg, Rheingraf vom Stein, für ihn verwendet hat. Insbesondere soll Göbel wegen der vergangenen Händel sicher und aus der Sorge gelassen sein.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 99
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1463 Juli 11 (an montag nach sant Kilians tag)
fol. 69v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Als myn gnediger herre pfalczgrave Gobel Kranich uß sorgen gelassen hat et cetera".
Kranich von Lambsheim, Göbel; Amtmann zu Hagenbach, zu Kaub, erw. 1463, 1484, 1494 tot
Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg und Rheingraf zum Stein, Johann IV.; Unterlandvogt im Elsass, -1476
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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