Papst Honorius IV. erklärt auf Bitte des Ordensmeisters der Dominikaner alle Verträge für ungültig, die von Prioren und Ordensbrüdern ohne Zustimmung des gegenwärtigen Ordensmeisters, seiner Amtsvorgänger oder des Generalkapitels dem Orden zum Nachteil über Orte, Häuser und Personen geschlossen wurden.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view