Revers des Abtes und des Konvents des Zisterzienserklosters Heilsbronn, womit dieselben sich dem Ritter Erkinger v. Seinsheim ("Sawnsheim") gegenüber verbindlich machen, für die Freigabe des Klosterhofes zu Lugshofen von seinen Gülten alljährlich in der Goldfasten für seine Eltern, für ihn selbst und seine Nachkommen eine Vigil und Seelenmesse abzuhalten.

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Staatsarchiv Nürnberg