Anweisung: Mit den Obergerichten von Kurhessen wurde Übereinkunft erzielt, dass in Zukunft gegenseitig die unmittelbaren Vorlagen der Untergerichte, welche die Vollstreckung eines erteilten Erkenntnisses zum Zwecke haben, angewiesen und diese die Vorlage nach Maßgabe bestehender Landesgesetze verfügen werden