Reichserbtruchseß Wilhelm Heinrich [voller Titel] leiht seinem Untertan Barthlin Keller und seiner Ehefrau Agatha Frick jeweils zur Hälfte als Leiblehen einen Hof zu Hagelsburg (Hagenburg) mit allem Zubehör [die Acker und Wiesen sind mit Größenangaben und näherer Lokalisierung, aber ohne Anstößer einzeln aufgeführt]. Der Empfänger muß alles in baulichen Ehren halten und bessern, jährlich gen. Geld- und Naturalabgaben in den Kasten nach Scheer entrichten, jeden Herbst eine Seefahrt unternehmen oder die entsprechende Gebühr entrichten, jeweils von Georgi bis Martini 4 Stiere, die ihm von Scheer aus zugewiesen werden, für die Herrschaft halten (sommern) und alle herkömmlichen Steuern und Frondienste leisten. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein. Wird der Hof aufgegeben, bleiben Heu und Stroh auf ihm liegen. Der Empfänger erhält jährlich aus den Hölzern des A. durch den Landammann oder Forstmeister 15 Klafter Brennholz, die er selbst aufzubeigen hat. Er ist verpflichtet, lebendige Häger zu ziehen und zu pflanzen. Was er für die Bezäunung und Einfriedung der Güter sonst benötigt, erhält er von der Herrschaft.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner