Henslin Durer von Mosbach, daselbst gesessen, hat im bäuerischen Aufruhr das Schloß Dießen der Junker Hug Wernher von Ehingen, Vogts zu Balingen, und Hans von Ehingen, Brüder, gewaltsam und widerrechtlich abdringen helfen, das eine Zeitlang mit anderen innegehabt und dazu geholfen, daß ihnen an Früchten, Wein, Hausrat und anderem großer Schaden zugefügt worden ist. Er wird auf Fürbitten begnadigt und muß für solche freventliche und mutwillige Handlung 15 Gulden Landeswährung zahlen: jeweils 7 1/2 Gulden an Michaelis 1525 und 1526. Der Aussteller verspricht die Zahlung nach Dießen bei Verpfändung seines Hab und Gutes

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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