Verordnung zu dem Abkommen vom 26. Mai 1981 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den Verzicht auf die Erstattung der Kosten von Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentner, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden

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