Kaiserl. Conclusum
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2583 a
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
1754 August 30, Freitag
Regest: 1) Der Magistrat kann von dem 23. Oktober 1752 erstatteten Commissions-Bericht über das Öconomie- und Debitwesen der Stadt auf Anmelden Abschrift erhalten, um sich darüber binnen 2 Monaten vernehmen zu lassen.
2) Dem Kaiser gereicht es zum Wohlgefallen, dass Magistrat und sämtliche Bürgerschaft sich bei den letzten Ratswahlen so ruhig und friedsam bezeugt und bei Bestellung der Pflegschaften die kaiserl. Verordnungen befolgt hat. Der Kaiser erwartet, dass in Zukunft mit gleich ruhigem und gehorsamem Betragen fortgefahren werde. Der Magistrat wird angewiesen, den Cassier Beitler zu einer besseren und hinlänglicheren Cautionsleistung anzuhalten, ihm die von ihm bisher geführten Rechnungen, soweit sie dem Magistrat noch nicht übergeben worden sind, ohne Anstand (= unverzüglich) abzufordern, durch den städt. Rechnungs-Revisor Kurtz, den der Kaiser bestätigt, vorläufig untersuchen zu lassen, sodann darüber dem Kaiser zu berichten.
3) Obgleich dem Magistrat nicht gebührt hat, wider den buchstäblichen Inhalt des Membri 9 des vorletzten Conclusums mit Ablage (= Ablösung) einiger Capitalien und Zins-Rückstände ohne vorherige Anfrage zu verfahren, so wird der Kaiser jedoch wegen der deshalb erbetenen Approbation (= Billigung) sich entschliessen, sobald vom Magistrat die beglaubigten Abschriften der eingelösten Obligationen nebst Verzeichnis der rückständig gewesenen Zinsen eingeschickt sein werden.
4) Was die von dem vormals restituierten Rat einerseits und dem grösseren Teil der Bürgerschaft andererseits specificierten Prozess usw. -Kosten betrifft, so befiehlt der Kaiser dem Magistrat, eine besondere Deputation aus dem Rat, den Pflegschaften und Bürgerschaften niederzusetzen, welche zwischen beiden Teilen ein gütliches Abkommen über den Ersatz der Kosten zu erreichen allen Fleiss anwenden sollen. Die Vorschläge soll der Magistrat samt eigenem Gutachten dem Kaiser einsenden.
5) Der Kaiser lässt sich gefallen, dass in Zukunft kein Bürgermeister zu einem solchen officium, welches eine Rechnungsführung erfordert, gelassen werden soll. Dem Magistrat wird aufgetragen, darauf in Zukunft fest zu halten.
Joh. Georg Reitzer.
2) Dem Kaiser gereicht es zum Wohlgefallen, dass Magistrat und sämtliche Bürgerschaft sich bei den letzten Ratswahlen so ruhig und friedsam bezeugt und bei Bestellung der Pflegschaften die kaiserl. Verordnungen befolgt hat. Der Kaiser erwartet, dass in Zukunft mit gleich ruhigem und gehorsamem Betragen fortgefahren werde. Der Magistrat wird angewiesen, den Cassier Beitler zu einer besseren und hinlänglicheren Cautionsleistung anzuhalten, ihm die von ihm bisher geführten Rechnungen, soweit sie dem Magistrat noch nicht übergeben worden sind, ohne Anstand (= unverzüglich) abzufordern, durch den städt. Rechnungs-Revisor Kurtz, den der Kaiser bestätigt, vorläufig untersuchen zu lassen, sodann darüber dem Kaiser zu berichten.
3) Obgleich dem Magistrat nicht gebührt hat, wider den buchstäblichen Inhalt des Membri 9 des vorletzten Conclusums mit Ablage (= Ablösung) einiger Capitalien und Zins-Rückstände ohne vorherige Anfrage zu verfahren, so wird der Kaiser jedoch wegen der deshalb erbetenen Approbation (= Billigung) sich entschliessen, sobald vom Magistrat die beglaubigten Abschriften der eingelösten Obligationen nebst Verzeichnis der rückständig gewesenen Zinsen eingeschickt sein werden.
4) Was die von dem vormals restituierten Rat einerseits und dem grösseren Teil der Bürgerschaft andererseits specificierten Prozess usw. -Kosten betrifft, so befiehlt der Kaiser dem Magistrat, eine besondere Deputation aus dem Rat, den Pflegschaften und Bürgerschaften niederzusetzen, welche zwischen beiden Teilen ein gütliches Abkommen über den Ersatz der Kosten zu erreichen allen Fleiss anwenden sollen. Die Vorschläge soll der Magistrat samt eigenem Gutachten dem Kaiser einsenden.
5) Der Kaiser lässt sich gefallen, dass in Zukunft kein Bürgermeister zu einem solchen officium, welches eine Rechnungsführung erfordert, gelassen werden soll. Dem Magistrat wird aufgetragen, darauf in Zukunft fest zu halten.
Joh. Georg Reitzer.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Kopie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ