Keine Einigung zwischen Gemeinden und Land über die Finanzierung des Ausbaues des Stuttgarter Flughafens
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 D911020/104
C911020/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991 >> September 1991
Samstag, 14. September 1991
Die Landesregierung will den Ausbau der Start- und Landebahn des Stuttgarter Flughafens teilweise aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds mitfinanzieren. Die kommunalen Spitzenverbände wehren sich dagegen. HAUSER: Der Städtetag fühlt sich durch die Entscheidung der Landesregierung, die Kommunen an den Kosten für den Ausbau des Stuttgarter Flughafens zu beteiligen, überrumpelt. WEINMANN: Die Städte und Gemeinden werden durch diese Mitfinanzierung "betrogen und beschissen". KOCH: Die Gemeinden auf den Fildern fühlen sich durch die Mitfinanzierung düpiert. BUEBLE: Gründe, die für eine Finanzierung aus dem Kommunalen Investitionsfonds sprechen. ROMMEL: Durch den kommunalen Investitionsfonds entstehen den Gemeinden keine Sonderopfer.
SDR 1
0:07:00; 0'07
Audio-Visuelle Medien
Bueble, Benno; Ministerialbeamter, ca. 20./21. Jh.
Hauser, Werner; Kommunalpolitiker, Oberbürgermeister, 1940-
Ostfildern ES
Stuttgart S; Flughafen
Finanzen
Flugverkehr: Flughafen Stuttgart
Kommunalpolitik: Kommunaler Investitionsfonds
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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