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Rechtstellung der Geschäftsführung: Stimmrecht der Geschäftsführung eines nicht zu den Trägern der Renten- und Knappschaftsversicherung gehörenden bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgers
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Bundesversicherungsamt >> B 229 Bundesversicherungsamt Aktenplan I (bis 31.12.1973) >> Sozialversicherungsgesetze und gemeinsame Vorschriften aller Versicherungszweige (4) >> Gemeinsame Vorschriften für alle Versicherungsträger (1. Buch RVO) (41) >> Selbstverwaltung (410) >> Rechtstellung der Geschäftsführung