Mainz, 1559.01.18. (Richter Martin Weidmann). Christmann von Oppenheim, Glöckner zu St. Christoph, macht, gesund, sein Testament: Aus seiner ersten Ehe mit Anna + hat er drei Kinder mitgebracht; davon ist eines verstorben, zwei, Ottilie und Christmann, am Leben: diese haben ihren Rockenteil bereits empfangen. Seine jetzige Frau Helena hat ihm 40 fl. und anderes zugebracht. Die Kinder erster Ehe erhalten je 1 fl. aus seiner Nahrung. Haupterben sind seine Frau und die Kinder zweiter Ehe. Z.: Magister Philipp Zimmermann, Hofgerichtsprokurator, Hermann Heß, Diether Seibert, Scheffer von Dornberg, Leidendecker, Henchin von Laupach, Peter Müller, Schneider, Hans Dittelbach, Schneider, Wendel Bender und Dietz Zan. Eigenhändige Unterschrift des Richters.

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