Berufung gegen den Rezeß der Vorinstanz vom 15. Febr. 1718, wonach der Appellant die Gelder des Juden Aaron Beer, die er vom Geheimen Kanzleisekretär Vogel empfangen hat, in der Höhe der Schuldforderung des Appellaten gegen Beer innerhalb von vier Tagen herausgeben und Verzugszinsen dafür bezahlen soll. Der Appellat prozessierte kraft Zessionsrecht gegen Aaron Beer auf Bezahlung einer Schuld von 1500 Rtlr. Das RKG bestätigte mit Urteil vom 24. Jan. 1727 das Urteil der Vorinstanz, erlegte dem Appellanten die reichsüblichen 5 % Zinsen auf und sprach ihn frei, die Prozeßkosten für Beer bezahlen zu müssen.
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Berufung gegen den Rezeß der Vorinstanz vom 15. Febr. 1718, wonach der Appellant die Gelder des Juden Aaron Beer, die er vom Geheimen Kanzleisekretär Vogel empfangen hat, in der Höhe der Schuldforderung des Appellaten gegen Beer innerhalb von vier Tagen herausgeben und Verzugszinsen dafür bezahlen soll. Der Appellat prozessierte kraft Zessionsrecht gegen Aaron Beer auf Bezahlung einer Schuld von 1500 Rtlr. Das RKG bestätigte mit Urteil vom 24. Jan. 1727 das Urteil der Vorinstanz, erlegte dem Appellanten die reichsüblichen 5 % Zinsen auf und sprach ihn frei, die Prozeßkosten für Beer bezahlen zu müssen.
AA 0627, 3009 - I/J 349/1667
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 1. Buchstabe I/J
1718 - 1727 (1705 - 1727)
Enthaeltvermerke: Kläger: Jude Joseph Jakob von Geldern (Gelderen), kurpfälzischer Hofkammeragent zu Düsseldorf, (Bekl.) Beklagter: F. Johann Graf von Wieser (Wyser), kurfürstl. Geheimer Rat und Obristburggraf, zu Düsseldorfund Heidelberg, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Melchior Deuren 1718 - Subst.: Lic. Johann Jakob Wahl Prokuratoren (Bekl.): Lic. Konrad Franz Steinhausen [1716] 1718 - Subst.: Lic. Wilhelm Heeser - Lic. Konrad Franz von Steinhausen 1719 - Subst.: Dr. Johann Rudolph Sachs - Dr. Johann Rudolph Sachs 1726 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann - Subst.: Lic. Johann Melchior Deuren Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofrat (Präsident und Räte) zu Düsseldorf 1715 - 1718 - 2. RKG 1718 - 1727 (1705 - 1727) Beschreibung: 2 Bde., 20 cm; Bd. I: 6 cm, 167 Bl., lose, Q 1 - 2, 4 - 11, 13 - 17, es fehlen Q 3 und 12. Stark beschädigt; Bd. II: 14 cm, 764 Bl., gebunden, Q 11 (Priora). Bd. II lag irrtümlich in RKG 3011 (I/J 396/1890).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:29 MESZ