Studienseminar Hannover für das Lehramt für Sonderpädagogik (Bestand)
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NLA HA, Nds. 492
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.5 Kultus und Wissenschaft >> 1.13.5.2 Obere Landesbehörden >> 1.13.5.2.1 Bildungseinrichtungen
1996-2004
Enthält: Prüfungsakten
Geschichte des Bestandsbildners: Das Studienseminar Hannover für das Lehramt für Sonderpädagogik besteht seit Einführung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst im Jahre 1977, zunächst (bis ca. 2000) unter der Bezeichnung Ausbildungsseminar Hannover für das Lehramt an Sonderschulen. Organisatorisch waren die nds. Ausbildungsseminare für das Lehramt an Sonderschulen bzw. Studienseminare für Sonderpädagogik bis 2004 den Bezirksregierungen angeschlossen. Seit 2005 sind sie als eigenständige Einrichtungen direkt dem Kultusministerium untergeordnet. Neben dem Studienseminar in Hannover existieren heute im Land Niedersachsen noch drei weitere Studienseminare für Sonderpädagogik in Lüneburg, Osnabrück und Wolfenbüttel.
Anwärterinnen und Anwärter des Lehramts für Sonderpädagogik erwerben in der Einrichtung die Befähigung zum fachlich, theoretisch und sozial-ethisch begründeten Handeln. Das Studienseminar führt für die Lehramtsanwärter Fachseminare in Pädagogik, sonderpädagogischen Fachrichtungen und Fachdidaktik durch. Die Veranstaltungen finden entweder in den Räumen von Ausbildungsschulen oder im Studienseminars selbst statt. Die Auszubildenden halten außerdem - zum Teil in Begleitung der Leitung des pädagogischen Seminars - Unterrichtsbesuche ab. Auch Studierende der Universitäten können zu Veranstaltungen der pädagogischen Seminare zugelassen werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Von allen Fachseminaren werden gegebenenfalls fachbezogene oder fachübergreifende Kompaktveranstaltungen und Exkursionen durchgeführt. Regelmäßig angeboten werden Veranstaltungen zu den Themen Grundlagen für den Deutsch- und Mathemarikunterricht, Diagnostik sonderpädagogischen Förderbedarfs, Musik und Spiel, Einstellungsverfahren nach bestandener Prüfung, regionale Integrationskonzepte, Schulinspektion sowie weitere fächerübergreifende Angebote.
Am Ende des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes legen die Lehreranwärter die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen ab.
Stand: März 2009 (ergänzt Dezember 2015)
Bestandsgeschichte: In den vorliegenden Bestand Nds. 492 ist bislang eine Ablieferung eingegangen. Vorgenommen wurde eine beispielhafte Auswahl, bisher Prüfungsakten von Durchgefallenen.
Stand: März 2009
Bearbeiter: Dr. Sven Mahmens (2009)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Das Studienseminar Hannover für das Lehramt für Sonderpädagogik besteht seit Einführung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst im Jahre 1977, zunächst (bis ca. 2000) unter der Bezeichnung Ausbildungsseminar Hannover für das Lehramt an Sonderschulen. Organisatorisch waren die nds. Ausbildungsseminare für das Lehramt an Sonderschulen bzw. Studienseminare für Sonderpädagogik bis 2004 den Bezirksregierungen angeschlossen. Seit 2005 sind sie als eigenständige Einrichtungen direkt dem Kultusministerium untergeordnet. Neben dem Studienseminar in Hannover existieren heute im Land Niedersachsen noch drei weitere Studienseminare für Sonderpädagogik in Lüneburg, Osnabrück und Wolfenbüttel.
Anwärterinnen und Anwärter des Lehramts für Sonderpädagogik erwerben in der Einrichtung die Befähigung zum fachlich, theoretisch und sozial-ethisch begründeten Handeln. Das Studienseminar führt für die Lehramtsanwärter Fachseminare in Pädagogik, sonderpädagogischen Fachrichtungen und Fachdidaktik durch. Die Veranstaltungen finden entweder in den Räumen von Ausbildungsschulen oder im Studienseminars selbst statt. Die Auszubildenden halten außerdem - zum Teil in Begleitung der Leitung des pädagogischen Seminars - Unterrichtsbesuche ab. Auch Studierende der Universitäten können zu Veranstaltungen der pädagogischen Seminare zugelassen werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Von allen Fachseminaren werden gegebenenfalls fachbezogene oder fachübergreifende Kompaktveranstaltungen und Exkursionen durchgeführt. Regelmäßig angeboten werden Veranstaltungen zu den Themen Grundlagen für den Deutsch- und Mathemarikunterricht, Diagnostik sonderpädagogischen Förderbedarfs, Musik und Spiel, Einstellungsverfahren nach bestandener Prüfung, regionale Integrationskonzepte, Schulinspektion sowie weitere fächerübergreifende Angebote.
Am Ende des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes legen die Lehreranwärter die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen ab.
Stand: März 2009 (ergänzt Dezember 2015)
Bestandsgeschichte: In den vorliegenden Bestand Nds. 492 ist bislang eine Ablieferung eingegangen. Vorgenommen wurde eine beispielhafte Auswahl, bisher Prüfungsakten von Durchgefallenen.
Stand: März 2009
Bearbeiter: Dr. Sven Mahmens (2009)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
0,5
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ