Johann Reinhard, Graf zu Hanau und Zweibrücken, Herr zu Lichtenberg, Bitsch und Ochsenstein, Erbmarschall und Obervogt zu Straßburg etc. bescheinigt dem Hans Lanndtgrafen zu Bischen (Bischheim) bei Schilcken (Schiltigheim) in dessen Klagsache gegen des Ausstellers Untertanen Georg Sommer zu Niederbetschdorf, nachdem dieser vom Hof zu Rottweil an des Ausstellers Hofgericht gewiesen worden war, wie die Remission von Zinstag nach Kreuzerhöhung 1603 ausweist, welche des Ausstellers Kanzlei am 4. November erhalten hat, das Recht, innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen sein Recht finden zu dürfen und stellt ihm für die Zeit bis Zinstag nach Allerheiligen freies Geleit in seine Behausung für sich selbst, seinen Anwalt oder sonst einen Bevollmächtigten in Aussicht. S.: des Ausstellers Kanzlei Or. Pap. S.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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