Landesfrauenklinik Celle (Bestand)
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NLA HA, Hann. 156 Celle
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.2 Ständische Institutionen >> 1.12.2.2 Untere Behörden
1784-1974
Enthält: u.a. Allgemeine Verwaltung, Hebammenbücher, Aufnahmebücher, Geburtsberichte, Krankenakten, Zwangssterilisierungen
Geschichte des Bestandsbildners: Das erste Accouchierhospital im ehemaligen Kurfürstentum Hannover wurde an der Universität Göttingen im Jahr 1751 gegründet. Dessen wichtigste Aufgabe bestand, bedingt durch die universitäre Anbindung, in der Ausbildung kompetenter Geburtshelfer, weniger der von Hebammen. Es folgte 1782 die Einrichtung einer Entbindungsklinik in Hannover, welche mit dem erklärten Ziel der Ausbildung von Hebammen auf Initiative des Bürgermeisters der Altstadt Hannover, Hofrat Alemann, gegründet worden war. Auch im Fürstentum Lüneburg wuchsen die Bestrebungen, zum Schutz von Müttern und ungeborenen Kindern Hebammen in einer derartigen Anstalt ausbilden zu lassen. Treibende Kraft war hier vor allem die Lüneburgische Landschaft.
Das Accouchierhospital für das Fürstentum Lüneburg wurde als dritte Einrichtung dieser Art im Kurfürstentum Hannover mit einer Stiftung Georgs III. am 6. August 1784 am Heiligen Kreuz Straße in Celle errichtet. Erklärter Zweck der Anstalt war der Hebammenunterricht im Fürstentum Lüneburg in "der niederen Geburtshilfe", die Unterkunft für "unehelich geschwängerte Personen" sowie armen Ehefrauen besonders um den Kindsmord zu verhindern und in Celle lernende Wundärzte zu brauchbaren Geburtshelfern auszubilden. Allerdings stand die Ausbildung von Ärzten nicht im Mittelpunkt der Tätigkeit.
1890 erweiterte man die Entbindungsklinik Celle um eine gynäkologische Abteilung. Damit nahm die Einrichtung alle Aufgaben einer Frauenklinik wahr. 1910 wurde an die Anstalt zudem eine Mütter- und Säuglingsberatungsstelle angeschlossen. Im Jahr 1923 folgte die Errichtung einer Säuglingsabteilung, die zusammen mit der Beratungsstelle von einem Facharzt für Kinderheilkunde geleitet wurde.
Geschichte des Bestandsbildners: 1974 entschloss sich das Niedersächsische Sozialministerium die Landesfrauenklinik Celle aus Kostengründen aufzulösen. Zukünftig übernahm, nach Schaffung der räumlichen und personellen Kapazitäten, das Allgemeine Krankenhaus Celle deren Aufgaben. 1979 wurde die Landesfrauenklinik entgültig geschlossen.
Aufsichtsführende Behörde im Kurfürstentum Hannover war die Innere Landesverwaltung, Geheime Räte (Hann. 93) und die Land- und Ritterschaft des Fürstentums Lüneburg (Dep. 37). Im Königreich Hannover übernahm diese Aufgabe das Innenministerium und ab 1823 an die Landdrostei (Hann. 80 Lüneburg). Nach 1866 erfolgte die Verwaltung durch Preußen und ab 1876 durch die hannoversche Provinzialregierung (Hann. 150) . Mit der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 ging die Zuständigkeit auf das Sozialministerium (Nds. 300) über.
Stand: Dezember 2006
Bestandsgeschichte: Eine erste Aktenaussonderung erfolgte 1978. Dabei wurden Listen der Schülerinnen der Hebammenschule (1784-1849), die Aufnahmeverzeichnisse der Frauenklinik (1784-1902) und Sterilisationsakten (1934-1945) als archivwürdig erachtet. Diese Ablieferungen finden sich im Bestand unter den Akzessionen 95/79 (Sterilisationsakten) und 104/79 (Hebammenschülerinnen und Aufnahmebücher).
Von dem Schriftgut nach 1900, das vor allem aus Kranken- und Operationsberichten bestanden haben soll, war geplant, nur eine repräsentative Auswahl zu übernehmen. Aus diesem Grund, hauptsächlich jedoch wegen der geltend gemachten ärztlichen Schweigepflicht, zog die damalige Leitung der Landesfrauenklinik vor, das gesamte Material nach 1900, mit Ausnahme der Sterilisationsakten, geschlossen in das Allgemeine Krankenhaus Celle zu überführen. Dort wurden, wie 1990 bekannt wurde, die Aufnahmebücher ab 1903 aus Platzmangel vernichtet.
Bestandsgeschichte: Im Jahr 2005 bot das Allgemeine Krankenhaus Celle dem Hauptstaatsarchiv erneut Akten an. Es handelte sich dabei um 2,7 Meter Patientenakten aus dem Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Landesfrauenklinik Celle aus dem Zeitraum 1901 bis 1911. Bei der Übernahme erhielten sie die Akzessionsnummer 2006/28. Die Abgabe wurde wegen des historischen Quellenwertes für Untersuchungen z. B. zur Sozial-, Demographie- und Medizingeschichte, sowie zur Geschlechtergeschichte komplett übernommen. In der Ablieferung befindliche Fieberkurven und andere nicht zuordnenbare Einzelblätter wurden wegen ihres geringen Aussagewertes nachträglich kassiert.
Die Verzeichnung zeigte, dass sich die Patientenakten in drei große Gruppen einteilen ließen: Meldescheine zur Geburt, Geburtsprotokolle und Krankenakten. In letztere Gruppe wurde zur Vereinfachung der Benutzung jeder medizinische Fachbegriff durch Hinzufügung der jeweiligen Erklärung in Klammern näher beschrieben.
Der Archivbestand ist um ein Buch mit namentlicher Nennung von Pflegerinnen und (Laufzeit 1926-1973) zwei Hebammenbücher (Laufzeit 1889-1974) ergänzt worden.
Stand: August 2020
Findmittel: EDV-Findbuch 2020
Bearbeiter: Kirsten Hoffmann (2006)
Geschichte des Bestandsbildners: Das erste Accouchierhospital im ehemaligen Kurfürstentum Hannover wurde an der Universität Göttingen im Jahr 1751 gegründet. Dessen wichtigste Aufgabe bestand, bedingt durch die universitäre Anbindung, in der Ausbildung kompetenter Geburtshelfer, weniger der von Hebammen. Es folgte 1782 die Einrichtung einer Entbindungsklinik in Hannover, welche mit dem erklärten Ziel der Ausbildung von Hebammen auf Initiative des Bürgermeisters der Altstadt Hannover, Hofrat Alemann, gegründet worden war. Auch im Fürstentum Lüneburg wuchsen die Bestrebungen, zum Schutz von Müttern und ungeborenen Kindern Hebammen in einer derartigen Anstalt ausbilden zu lassen. Treibende Kraft war hier vor allem die Lüneburgische Landschaft.
Das Accouchierhospital für das Fürstentum Lüneburg wurde als dritte Einrichtung dieser Art im Kurfürstentum Hannover mit einer Stiftung Georgs III. am 6. August 1784 am Heiligen Kreuz Straße in Celle errichtet. Erklärter Zweck der Anstalt war der Hebammenunterricht im Fürstentum Lüneburg in "der niederen Geburtshilfe", die Unterkunft für "unehelich geschwängerte Personen" sowie armen Ehefrauen besonders um den Kindsmord zu verhindern und in Celle lernende Wundärzte zu brauchbaren Geburtshelfern auszubilden. Allerdings stand die Ausbildung von Ärzten nicht im Mittelpunkt der Tätigkeit.
1890 erweiterte man die Entbindungsklinik Celle um eine gynäkologische Abteilung. Damit nahm die Einrichtung alle Aufgaben einer Frauenklinik wahr. 1910 wurde an die Anstalt zudem eine Mütter- und Säuglingsberatungsstelle angeschlossen. Im Jahr 1923 folgte die Errichtung einer Säuglingsabteilung, die zusammen mit der Beratungsstelle von einem Facharzt für Kinderheilkunde geleitet wurde.
Geschichte des Bestandsbildners: 1974 entschloss sich das Niedersächsische Sozialministerium die Landesfrauenklinik Celle aus Kostengründen aufzulösen. Zukünftig übernahm, nach Schaffung der räumlichen und personellen Kapazitäten, das Allgemeine Krankenhaus Celle deren Aufgaben. 1979 wurde die Landesfrauenklinik entgültig geschlossen.
Aufsichtsführende Behörde im Kurfürstentum Hannover war die Innere Landesverwaltung, Geheime Räte (Hann. 93) und die Land- und Ritterschaft des Fürstentums Lüneburg (Dep. 37). Im Königreich Hannover übernahm diese Aufgabe das Innenministerium und ab 1823 an die Landdrostei (Hann. 80 Lüneburg). Nach 1866 erfolgte die Verwaltung durch Preußen und ab 1876 durch die hannoversche Provinzialregierung (Hann. 150) . Mit der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 ging die Zuständigkeit auf das Sozialministerium (Nds. 300) über.
Stand: Dezember 2006
Bestandsgeschichte: Eine erste Aktenaussonderung erfolgte 1978. Dabei wurden Listen der Schülerinnen der Hebammenschule (1784-1849), die Aufnahmeverzeichnisse der Frauenklinik (1784-1902) und Sterilisationsakten (1934-1945) als archivwürdig erachtet. Diese Ablieferungen finden sich im Bestand unter den Akzessionen 95/79 (Sterilisationsakten) und 104/79 (Hebammenschülerinnen und Aufnahmebücher).
Von dem Schriftgut nach 1900, das vor allem aus Kranken- und Operationsberichten bestanden haben soll, war geplant, nur eine repräsentative Auswahl zu übernehmen. Aus diesem Grund, hauptsächlich jedoch wegen der geltend gemachten ärztlichen Schweigepflicht, zog die damalige Leitung der Landesfrauenklinik vor, das gesamte Material nach 1900, mit Ausnahme der Sterilisationsakten, geschlossen in das Allgemeine Krankenhaus Celle zu überführen. Dort wurden, wie 1990 bekannt wurde, die Aufnahmebücher ab 1903 aus Platzmangel vernichtet.
Bestandsgeschichte: Im Jahr 2005 bot das Allgemeine Krankenhaus Celle dem Hauptstaatsarchiv erneut Akten an. Es handelte sich dabei um 2,7 Meter Patientenakten aus dem Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Landesfrauenklinik Celle aus dem Zeitraum 1901 bis 1911. Bei der Übernahme erhielten sie die Akzessionsnummer 2006/28. Die Abgabe wurde wegen des historischen Quellenwertes für Untersuchungen z. B. zur Sozial-, Demographie- und Medizingeschichte, sowie zur Geschlechtergeschichte komplett übernommen. In der Ablieferung befindliche Fieberkurven und andere nicht zuordnenbare Einzelblätter wurden wegen ihres geringen Aussagewertes nachträglich kassiert.
Die Verzeichnung zeigte, dass sich die Patientenakten in drei große Gruppen einteilen ließen: Meldescheine zur Geburt, Geburtsprotokolle und Krankenakten. In letztere Gruppe wurde zur Vereinfachung der Benutzung jeder medizinische Fachbegriff durch Hinzufügung der jeweiligen Erklärung in Klammern näher beschrieben.
Der Archivbestand ist um ein Buch mit namentlicher Nennung von Pflegerinnen und (Laufzeit 1926-1973) zwei Hebammenbücher (Laufzeit 1889-1974) ergänzt worden.
Stand: August 2020
Findmittel: EDV-Findbuch 2020
Bearbeiter: Kirsten Hoffmann (2006)
3,8
Bestand
Literatur: Andrée, E.: Die Hebammenlehranstalten. In: Sechzig Jahre Hannoversche Provinzialverwaltung, Hannover 1928, S. 222-228.
Literatur: Dietrich, Prof. Dr.: Die Hebammenlehranstalt in Celle. In: Aus den sozialen Einrichtungen der Provinz Hannover. (Hrsg.) Prof. Dr. Dietrich, Celle, Direktor Dr. Gerstenberg, Wunstorf, Sanitätsrat Dr. Mönckemöller, Hildesheim u.a., Düsseldorf 1928, S. 81-86.
Literatur: Tietze, Konrad, Prof.: Vom Accouchir-Hospital zur Landesfrauenklinik. Ein Rückblick anläßlich des 175-jährigen Bestehens der Hebammenlehranstalt in Celle. Celle 1959.
Literatur: Schlumbohm, Jürgen; Wiesemann, Claudia (Hrsg.): Die Entstehung der Geburtsklinik in Deutschland 1751-1850. Göttingen, Kassel, Braunschweig. Göttingen 2001.
Literatur: Dietrich, Prof. Dr.: Die Hebammenlehranstalt in Celle. In: Aus den sozialen Einrichtungen der Provinz Hannover. (Hrsg.) Prof. Dr. Dietrich, Celle, Direktor Dr. Gerstenberg, Wunstorf, Sanitätsrat Dr. Mönckemöller, Hildesheim u.a., Düsseldorf 1928, S. 81-86.
Literatur: Tietze, Konrad, Prof.: Vom Accouchir-Hospital zur Landesfrauenklinik. Ein Rückblick anläßlich des 175-jährigen Bestehens der Hebammenlehranstalt in Celle. Celle 1959.
Literatur: Schlumbohm, Jürgen; Wiesemann, Claudia (Hrsg.): Die Entstehung der Geburtsklinik in Deutschland 1751-1850. Göttingen, Kassel, Braunschweig. Göttingen 2001.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ