Ein Freibrief für die Bio-Bastler? Das Gentechnik-Gesetz soll gelockert werden
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EL 235 I C050011/201
EL 235/461
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/003 01 (EL 235 I) Akademie für Technikfolgenabschätzung
Akademie für Technikfolgenabschätzung >> Tondokumente
20. Februar 1998
Etliche genetisch veränderte Mikroben und Pflanzen der Sicherheitsstufe eins sollen aus der Genehmigungspflicht entlassen werden. Der Gentechnik könne man nach den bisherigen Erfahrungen nicht länger unterstellen, dass sie grundsätzlich gefährlich sei. Strenge Auflagen seien daher nur bei tatsächlich gefährlichen Geschöpfen der Genklempner zu rechtfertigen. Diese Meinung hat der Forschungsrat der Bundesregierung schon im März 1997 in einem Gutachten vertreten. Dem Europäischen Parlament liegen bereits Novellen der einschlägigen Richtlinien vor, und hierzulande werden entsprechende Lockerungen des Gentechnik-Gesetzes vorbereitet. Gerät die Gentechnik damit außer Kontrolle? Wird die Sicherheit wirtschaftlichen Interessen untergeordnet? Beispiele und Meinungen dazu aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.
Heute im Gespräch
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Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Staatsarchiv Ludwigsburg
Hampel, Jürgen
Hurle, Karl
Poth, Harald
Siller, Willi
Tappeser, Beatrix
Gentechnologie
Gesetzgebung; Gentechnikgesetz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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