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Verfügung: Die bei Vermessungsarbeiten entstehenden Waldschäden sind bei Flurvermessungen vom Katasterfonds und bei Parzellenvermessungen von der betreffenden Gemeinde zu tragen. Hier handelt es sich um Katasterarbeiten in der Gemarkung Lich durch den Katastergeometer [Friedrich] Hofmann aus Wetterfeld

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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