Klaus Nabholz von Ritteln ("Ruttlen") und Ehefrau Elsa Strauß ("Strussin") bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, ihnen, ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Wollmarshofen verliehen hat, das früher ¿Simon Fuchs innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Gehölze dürfen sie nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf nutzen, Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume nicht fällen. Jährlich zu St. Martin entrichten sie als Zins und Hubgeld 2 Scheffel Vesen, 6 Scheffel Hafer, 2 lb d, 4 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne, alles in Ravensburger Maß und Währung. Bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn sich die Beliehenen mit Leib und Gut "abschwaif" machen, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Die Beliehenen müssen der Witwe des Simon Fuchs ein lebenslängliches Wohnrecht sowie Unterhalt mit kalten und warmen Speisen und Getränken, wie sie es selber haben, gewähren. An allen Fronfasten bekommt die Witwe außerdem 5 ß d, 5 lb Schmalz und 20 Eier. Jährlich müssen sie ihr nach ihrer Wahl 4 Imi Leinsaat oder Hanfsamen aussäen und das Werg ins Wasser und wieder von dort unter das Dach führen.
Vollständigen Titel anzeigen
Klaus Nabholz von Ritteln ("Ruttlen") und Ehefrau Elsa Strauß ("Strussin") bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, ihnen, ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Wollmarshofen verliehen hat, das früher ¿Simon Fuchs innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Gehölze dürfen sie nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf nutzen, Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume nicht fällen. Jährlich zu St. Martin entrichten sie als Zins und Hubgeld 2 Scheffel Vesen, 6 Scheffel Hafer, 2 lb d, 4 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne, alles in Ravensburger Maß und Währung. Bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn sich die Beliehenen mit Leib und Gut "abschwaif" machen, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Die Beliehenen müssen der Witwe des Simon Fuchs ein lebenslängliches Wohnrecht sowie Unterhalt mit kalten und warmen Speisen und Getränken, wie sie es selber haben, gewähren. An allen Fronfasten bekommt die Witwe außerdem 5 ß d, 5 lb Schmalz und 20 Eier. Jährlich müssen sie ihr nach ihrer Wahl 4 Imi Leinsaat oder Hanfsamen aussäen und das Werg ins Wasser und wieder von dort unter das Dach führen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1418
fasc. 119 n. 03
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1532 März 11 (montag nach dem sontag Letare in der vasten)
28,6 x 35,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Altdorf
Aussteller: Klaus Nabholz von Ritteln ("Ruttlen") und Ehefrau Elsa Strauß ("Strussin")
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat
Siegler: Peter von Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Klaus Nabholz von Ritteln ("Ruttlen") und Ehefrau Elsa Strauß ("Strussin")
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat
Siegler: Peter von Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Fuchs, Simon
Hoff, Peter von
Nabholz, Else
Nabholz, Klaus
Strauß, Elsa
Altdorf = Weingarten RV
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Ritteln : Grünkraut RV; Einwohner
Wollmarshofen : Bodnegg RV
Wollmarshofen : Bodnegg RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- 16. Jahrhundert (Gliederung)