Gutsarchiv Lebusa (Bestand)
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H 278 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.02. Gutsarchive
1818 - 1825
Findhilfsmittel: Findbuch von 2016 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Lebusa ist eine Gemeinde im Lkr. Elbe-Elster, Brandenburg.
Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes erfolgte 1346. Er gehörte zum Herzogtum Sachsen-Wittenberg. Mit der Übernahme der Kurwürde gelangte Lebusa 1423 an die Wettiner, die den Ort dem Amt Schweinitz zuordneten. Durch die Abtretung des Amtes Schweinitz an Preußen wurde Lebisa 18161945 der Provinz Sachsen zugeordnet.
Das in Lebusa befindliche Rittergut gehörte seit dem Spätmittelalter der Familie Löser. Nach dem Dreißigjährigen Krieg kam es zu mehreren Besitzerwechseln, so war für für meist kurze Zeit in den Händen der Adelsfamilien von Kromsdorff, von Haugwitz, Vitzthum von Eckstädt, von Dieskau, von Milckau, von Pflugk, von Beulwitz und Freiherr von Racknitz. 1818 wurde das Gut von der bürgerlichen Familie Dietze erworben. Aus dieser Zeit stammt die vorliegende Überlieferung. 1840 erfolgte der Weiterverkauf des Gutes an die Familie von Bodenhausen, die Lebusa bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 besaßen.
Bestandsinformationen: Die Besitzdokumente des Rittergutes Lebusa gelangten zunächst um das Jahr 1825 im Zuge der Klärung einer Hypothekenangelegenheit an das Oberlandesgericht Naumburg und sind von dort 1910 in das heutige Landesarchiv Sachsen-Anhalt abgegeben worden, wo sie zunächst den Hypothekenakten zugeordnet und 2016 als separater Bestand aufgestellt worden sind.
Registraturbildner: Lebusa ist eine Gemeinde im Lkr. Elbe-Elster, Brandenburg.
Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes erfolgte 1346. Er gehörte zum Herzogtum Sachsen-Wittenberg. Mit der Übernahme der Kurwürde gelangte Lebusa 1423 an die Wettiner, die den Ort dem Amt Schweinitz zuordneten. Durch die Abtretung des Amtes Schweinitz an Preußen wurde Lebisa 18161945 der Provinz Sachsen zugeordnet.
Das in Lebusa befindliche Rittergut gehörte seit dem Spätmittelalter der Familie Löser. Nach dem Dreißigjährigen Krieg kam es zu mehreren Besitzerwechseln, so war für für meist kurze Zeit in den Händen der Adelsfamilien von Kromsdorff, von Haugwitz, Vitzthum von Eckstädt, von Dieskau, von Milckau, von Pflugk, von Beulwitz und Freiherr von Racknitz. 1818 wurde das Gut von der bürgerlichen Familie Dietze erworben. Aus dieser Zeit stammt die vorliegende Überlieferung. 1840 erfolgte der Weiterverkauf des Gutes an die Familie von Bodenhausen, die Lebusa bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 besaßen.
Bestandsinformationen: Die Besitzdokumente des Rittergutes Lebusa gelangten zunächst um das Jahr 1825 im Zuge der Klärung einer Hypothekenangelegenheit an das Oberlandesgericht Naumburg und sind von dort 1910 in das heutige Landesarchiv Sachsen-Anhalt abgegeben worden, wo sie zunächst den Hypothekenakten zugeordnet und 2016 als separater Bestand aufgestellt worden sind.
Laufmeter: 0.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ