Mechthild, Ehefrau des Martin Tranner, aus Göbrichen (Gebrichingen) [Kr. Pforzheim], im Gef. des Grafen Eberhard d.Ä. zu Neuenbürg gef., weil sie 9 Risten flachs, Käse, ½ Simri Erweyß (Erbsen), 1 Maß Gänseschmalz, 1 ½ Maß "ungeluttert" Milchschmalz, 7 ß 4 h markgräfl. Geld, 7 Straßburger Pfennige, etwas Wurst und einige Laibe Brot gestohlen hatte, was genügt hätte, sie vom Leben zum Tod zu richten, jedoch aus Gnade wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, weder gegen Herrschaft Württemberg und ihre Untertanen, noch gegen das Gotteshaus Herrenalb und dessen Hintersassen zu handeln, ferner die Grafschaft Württemberg und das Dorf und die Gemarkung Göbrichen zu meiden und das Diebesgut wieder herauszugeben. Was nicht mehr vorgefunden wird, sollen ihr Vater Jakob Bahma (Bachmann ?) zu Ötisheim und ihr Ehemann Martin Tranner an ihrer Statt ersetzen, wie sie es dem Junker Hans von Ryschach, Vogt zu Neuenbürg, versprochen haben. Diese sollen auch Atzung und Gefängniskosten bis zum neuen Markttag zu Pforzheim am Mo nach Ausstellung dieser Urkunde (Feb. 19.) bezahlen. Diese geloben, falls sie ihre Verpflichtung nicht einhielten, sich unverzüglich in die Stadt Neuenbürg zu stellen und nicht daraus weichen, bis die Zehrung und alle Kosten bezahlt sind.
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Mechthild, Ehefrau des Martin Tranner, aus Göbrichen (Gebrichingen) [Kr. Pforzheim], im Gef. des Grafen Eberhard d.Ä. zu Neuenbürg gef., weil sie 9 Risten flachs, Käse, ½ Simri Erweyß (Erbsen), 1 Maß Gänseschmalz, 1 ½ Maß "ungeluttert" Milchschmalz, 7 ß 4 h markgräfl. Geld, 7 Straßburger Pfennige, etwas Wurst und einige Laibe Brot gestohlen hatte, was genügt hätte, sie vom Leben zum Tod zu richten, jedoch aus Gnade wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, weder gegen Herrschaft Württemberg und ihre Untertanen, noch gegen das Gotteshaus Herrenalb und dessen Hintersassen zu handeln, ferner die Grafschaft Württemberg und das Dorf und die Gemarkung Göbrichen zu meiden und das Diebesgut wieder herauszugeben. Was nicht mehr vorgefunden wird, sollen ihr Vater Jakob Bahma (Bachmann ?) zu Ötisheim und ihr Ehemann Martin Tranner an ihrer Statt ersetzen, wie sie es dem Junker Hans von Ryschach, Vogt zu Neuenbürg, versprochen haben. Diese sollen auch Atzung und Gefängniskosten bis zum neuen Markttag zu Pforzheim am Mo nach Ausstellung dieser Urkunde (Feb. 19.) bezahlen. Diese geloben, falls sie ihre Verpflichtung nicht einhielten, sich unverzüglich in die Stadt Neuenbürg zu stellen und nicht daraus weichen, bis die Zehrung und alle Kosten bezahlt sind.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 4050
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.3 Neuenbürg, Vogtei (Kloster Herrenalb) >> 6.3.4 Göbrichen
1487 Februar 15 (Do nach Valentin)
Urkunden
Siegler: der ehrsame Herr Oswald, Kaplan zu S. Gilgen zu Neuenbürg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Bachmann, Jakob
Mechthild, Ehefrau des Martin Tranner
Reischach, Hans von; Vogt, vor 1450-1492
Tranner, Martin
Göbrichen : Neulingen PF
Ötisheim PF
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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