In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
I. Hartmud von Blickershusen und Conrat Hogeman, Bürger zu Wiczenhusen, bekunden für sich, ihre Frauen und Erben, dass sie mit dem Propst von Germ...
Ausfert. auf Perg. mit 1 anh. beschäd. Siegel. Rückw. Rubrum saec. XIV.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: An der mittewochen nach s. Walpurge tage.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: I. Hartmud von Blickershusen und Conrat Hogeman, Bürger zu Wiczenhusen, bekunden für sich, ihre Frauen und Erben, dass sie mit dem Propst von Germerade wegen dessen Ansprüche auf die 6 Acker 'uf dem Bruckentale' sich dahin verständigt haben, daß sie das Land noch viermal mit Korn sollen bestellen dürfen gegen eine bei dem Verkauf des Kornes fällige Abgabe von je 2 Malter, dann soll das Land wieder an Propst und Konvent fallen. II. In gleicher Weise darf Hans Cruse, wohnhaft in der Bruckengassen, 1 Acker in dem 'wenigen Bruckentale' bestellen und verspricht dafür für sich, seine Frau und seine Erben von dem Korn je 2 Scheffel an Propst und Konvent zu geben. Dieser Vergleich wurde am 3. Mai 1363 (mittewochen nach s. Walpurge tage) geschlossen und am folgenden Tage wurde das erste Korn gesetzt.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: [des Vergleichs]: 'Thile von Renderade der alder', Her man von Hungershusen, Herman von Heylgenstad ,und andere'.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Thile von Renderade der alder.