Friedrich, Administrator des Klosters Walderbach [Lkr. Cham], stellt, nachdem die Irrung zwischen dem Kloster und Hans Veldtmayr zu Eichelberg [Gde. Walderbach, Lkr. Cham] wegen eines Gutes zu Hub [Gde. Walderbach, Lkr. Cham], welches sein verstorbener Vater Achatz Veldtmayr zu Erbrecht besessen hat, durch die kurfürstlichen Kommissarien entschieden ist, einen Erbrechtsbrief aus. Für das genannte Gut steht Hans Veldtmayr gegen Bezahlung von 10 fl. ein anderes "zum hausz" passendes Gut zu. Verpflichtungen des Hans Veldtmayr: Jährliche Neubestiftung zu Walderbach mit 2 Regensburger Pfennig; Leistung von jährlich 5 Schilling und 25 Regensburger Pfennig "ewiger zins", 15 Wiener Käse; 20 Eier; 1 Henne; 1½ Tage Ackern; 1 "fuhr von der wisen Millaw" und weitere allgemein übliche Auflagen. Gewährschaftsversprechen des Ausstellers. Namen der Kommissarien: Hans Wenstler, Pflegsverweser und Kastner zu Cham, und Hans Waldenhoffer, Richter zu Reichenbach [Lkr. Cham]. Siegler: Aussteller