An den Assessor zu Tübingen
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 4318
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 11 Zünfte Schreiner, Dreher, Zimmerer
1714 September 14
Regest: Auf die am 19. August erlassene Erinnerung, die Abstellung des den Reutlinger Drechslern imputierten (= zugeschriebenen, vorgeworfenen) Hausierens bestreffend, wird mitgeteilt, dass die Reutlinger Meister hoch beteuerten, seit vielen Jahren im Tübinger Amt nichts verkauft oder hausiert zu haben. Wenn bei kurzer Zeit (= in letzter Zeit) etwas hiewider geschehen sei, so hätten es nicht sie, sondern die Pfullinger getan, die hin und wieder herumstreifen und auf die Reuttlinger hinein sündigen. Ja sie geben vor, wie verlautet, dass durch ein oberamtliches Ausschreiben geboten sei, keinem Reuttlinger Dreher mehr etwas auf hiesigem öffentlichem Markt abzukaufen, und jeder in die Amtsstädte verwiesen sei. Ob hieran etwas ist und ein fürstlicher Befehl erst neuerdings von dieser Meisterschaft gegen die unsrige extrahiert (= erlangt) worden ist, darnach erkundigen sich Bürgermeister und Rat. Alle diese Sachen widerstreben so sehr dem Schirmsverein, dass sie vernehmen möchten, ob dieser ganz beiseite gesetzt wäre.
P. S. Reutlingen möchte den Steinsatz (= Setzung der Marksteine) zwischen Gomaringen und Braunweyler befördert sehen, weil die Felder jetzt leer sind. Es wird daher um beliebige Anberaumung eines bestimmten Termins gebeten, nach welchem Reutlingen sich gern regulieren (= richten) wird.
P. S. Reutlingen möchte den Steinsatz (= Setzung der Marksteine) zwischen Gomaringen und Braunweyler befördert sehen, weil die Felder jetzt leer sind. Es wird daher um beliebige Anberaumung eines bestimmten Termins gebeten, nach welchem Reutlingen sich gern regulieren (= richten) wird.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen
Bemerkungen: von der Hand des Johann Georg Beger
Genetisches Stadium: Konz.
Bemerkungen: von der Hand des Johann Georg Beger
Genetisches Stadium: Konz.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ