Taschner (Bestand)
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E 5/75
Stadtarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Stadtarchiv Nürnberg >> Bestandsgruppe E: Dokumentationsgut privater Provenienz >> E 5 - Handwerksarchive >> E 5/75 - Handwerksarchiv / Taschner
Gegenüber den Beutlern bildeten die Taschner (auch Täschner, Herstellung verschließbarer Taschen im Gegensatz zu den offenen Beuteln) ein eigenes Handwerk des lederverarbeitenden Gewerbes. Zu ihren Aufgaben gehörte auch das Tapezieren im weitesten Sinne (Behängen und Bespannen von Wänden mit verschiedenen Materialien wie Tuch, Hanf, Samt, gefärbtem Papier und ähnlichem, Beziehen von Möbeln, Ausstattung von Räumen mit Gardinen, Vorhängen und anderes schmückendes Gewerbe mehr, siehe auch StadtAN E 5/74). Zu reichsstädtischer Zeit arbeiteten sie im Verbund mit den Käppleinmachern und hatten ab 1576 auch das Recht zur Anfertigung sogenannter Goller (Lederwesten). Patronentaschen wurden in Konkurrenz zu den Beutlern gefertigt.Eine erste Ordnung für das Geschworene Handwerk ist für 1320 nachgewiesen. Naturgemäß ergaben sich in der Folgezeit, wie im lederverarbeitenden Gewerbe insgesamt, immer wieder Differenzen mit Beutlern, Sattlern, Zaummachern und anderen, die vom Rat der Stadt reguliert werden mussten.Der vorliegende kleine Bestand gelangte 1966 als Leihgabe vom Germanischen Nationalmuseum an das StadtAN und erhielt im Zuge der Neuordnung der Handwerksarchive zwischen 1998 und 2003 die Einzelbestandssignatur E 5/75. Er enthält unter anderem ein Meisterbuch 1431-1900, ein Gesellenbuch 1620-1866 und zwei Handwerksordnungen mit detailierten Beschreibungen der herzustellenden Produkte. Erwähnenswert sind auch die (farbig lithographierten) Karten zum Deutschen Tapeziererkongress in Halle/Saale, mehrere Karten zur Wanderversammlung des deutschen Tapezierbundes in Nürnberg, Bremen und Wiesbaden sowie ein Lehrbrief der Tapezierinnung Nürnberg.
Einheiten: 7
Bestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ