Cunrat von Liegkarthausen, Vogt zu Crailsheim, beurkundet, dass in dem Rechtsstreit zwischen Ulrich und Fritz Zehe sowie der Geburschaft zu Jagstheim wegen zweier Lehen daselbst, gen. St. Nikolauslehen, deren Eigentum von den ersteren für sich, von der letzteren für die Heiligenpflege beansprucht wurde, 3 Kundschafter Albrecht Zeiher, Vogt zu Honhart, Hans (?) von Triftshausen und Sitze Schneider, beide zu Crailsheim, durch Verhör von 22 Leuten der Pfarrei zu Honhart feststellten, dass die Lehen rechtes Eigentum von St. Nikolaus zu Jagstheim seien.