Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), Landesvorstand Sachsen-Anhalt (Bestand)
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P 521 (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 08. Parteien, Organisationen, Vereine und Verbände >> 08.03. Organisationen, Vereine und Verbände >> 08.03.02. Organisationen, Vereine und Verbände 1945 - 1990 >> 08.03.02.01. Land Sachsen-Anhalt
1947 - 1952
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findkartei
Registraturbildner: Die VVN war ein überparteilicher Zusammenschluss von antifaschistischen Widerstandskämpfern, Verfolgten des Naziregimes und Hinterbliebenen von ermordeten Antifaschisten. Die Organisation vereinte fast alle Gruppen von NS-Verfolgten – Juden, Christen, Kommunisten, Sozialdemokraten, Liberale und Konservative.
Am 3. Juni 1945 wurde vom Magistrat der Stadt Berlin ein Hauptausschuss "Opfer des Faschismus" (OdF) gebildet. Das von 20 Unterausschüssen unterstützte Gremium hatte die Aufgabe, die für soziale Leistungen notwendige Anerkennung als "Opfer des Faschismus" festzustellen. Das Anliegen der überparteilich und interkonfessionell zusammengesetzten OdF-Ausschüsse war, neben der sozialen und kulturellen Betreuung der ehemaligen Verfolgten, ein politisches: Die Gruppen sollten eine Stimme des Widerstandes, das politische und moralische Gewicht der politischen Gegner des Nationalsozialismus in den Neubeginn des Nachkriegsdeutschlands einbringen. Im November 1946 beschloss eine Delegiertenkonferenz der Berliner "Opfer des Faschismus", neben den an ihre sozialen Aufgaben gebundenen OdF-Ausschüssen eine politisch selbständige Vereinigung zu gründen. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes in der Sowjetischen Besatzungszone konstituierte sich daraufhin am 22./23. Febr. 1947 in Berlin. Auf einer interzonalen Länderkonferenz im März 1947 in Frankfurt/M. wurde die gesamtdeutsche VVN gegründet.
Unmittelbar nach der Berliner Gründungskonferenz hatten sich in der SBZ Landesverbände konstituiert, so auch in Sachsen-Anhalt. Bis 1952 bestanden Landes- und Kreisverbände sowie Ortsgruppen, danach bis zur Auflösung der VVN im Februar 1953 14 Bezirksverbände und die Berliner VVN. Sitz des Landesvorstandes Sachsen-Anhalt war Halle.
In der SBZ und DDR warf man im Zuge der stalinistischen Säuberungswellen in der SED 1949 bis 1951 führenden Mitgliedern der VVN Agententätigkeit vor. Die Organisation wurde auf allen Ebenen bis zur Spitze überprüft. Eine für 1951 geplante Hauptkonferenz der VVN wurde mehrfach verschoben, für Ende Jan. 1953 einberufen und kurzfristig wieder abgesagt. Am 21. Febr. 1953 beschloss der VVN-Vorstand die Auflösung der Vereinigung, er folgte damit einem Beschluss des Politbüros der SED vom 3. Febr. 1953. An ihre Stelle trat als systematische Ausgrenzung nichtkommunistischer Widerstandskämpfer statt einer freiwilligen Vereinigung das vom ZK der SED installierte Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer. Das Vermögen der VVN wurde vom ZK der SED einbehalten.
Am 30. Okt. 1990 konstituierte sich als Nachfolgeorganisation des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der Interessenverband ehemaliger Teilnehmer am antifaschistischen Widerstand, Verfolgter des Naziregimes und Hinterbliebener e.V. (IVVdN), der sich zugleich als Rechtsnachfolger der 1953 aufgelösten VVN verstand.
Bestandsinformationen: Der Bestand war Teil des ehemaligen Bezirksparteiarchivs Halle der SED. Er wurde dort unter der Signatur V/8 verwahrt. Auf der Grundlage des am 28. Dezember 1992 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landesvorstand der PDS Sachsen-Anhalt geschlossenen Einbringungsvertrages wurden die Bestände des SED-BPA im Jahr 1993 in das Landesarchiv Merseburg übernommen. Im Jahr 2009 wurde der Bestand umsigniert
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Registraturbildner: Die VVN war ein überparteilicher Zusammenschluss von antifaschistischen Widerstandskämpfern, Verfolgten des Naziregimes und Hinterbliebenen von ermordeten Antifaschisten. Die Organisation vereinte fast alle Gruppen von NS-Verfolgten – Juden, Christen, Kommunisten, Sozialdemokraten, Liberale und Konservative.
Am 3. Juni 1945 wurde vom Magistrat der Stadt Berlin ein Hauptausschuss "Opfer des Faschismus" (OdF) gebildet. Das von 20 Unterausschüssen unterstützte Gremium hatte die Aufgabe, die für soziale Leistungen notwendige Anerkennung als "Opfer des Faschismus" festzustellen. Das Anliegen der überparteilich und interkonfessionell zusammengesetzten OdF-Ausschüsse war, neben der sozialen und kulturellen Betreuung der ehemaligen Verfolgten, ein politisches: Die Gruppen sollten eine Stimme des Widerstandes, das politische und moralische Gewicht der politischen Gegner des Nationalsozialismus in den Neubeginn des Nachkriegsdeutschlands einbringen. Im November 1946 beschloss eine Delegiertenkonferenz der Berliner "Opfer des Faschismus", neben den an ihre sozialen Aufgaben gebundenen OdF-Ausschüssen eine politisch selbständige Vereinigung zu gründen. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes in der Sowjetischen Besatzungszone konstituierte sich daraufhin am 22./23. Febr. 1947 in Berlin. Auf einer interzonalen Länderkonferenz im März 1947 in Frankfurt/M. wurde die gesamtdeutsche VVN gegründet.
Unmittelbar nach der Berliner Gründungskonferenz hatten sich in der SBZ Landesverbände konstituiert, so auch in Sachsen-Anhalt. Bis 1952 bestanden Landes- und Kreisverbände sowie Ortsgruppen, danach bis zur Auflösung der VVN im Februar 1953 14 Bezirksverbände und die Berliner VVN. Sitz des Landesvorstandes Sachsen-Anhalt war Halle.
In der SBZ und DDR warf man im Zuge der stalinistischen Säuberungswellen in der SED 1949 bis 1951 führenden Mitgliedern der VVN Agententätigkeit vor. Die Organisation wurde auf allen Ebenen bis zur Spitze überprüft. Eine für 1951 geplante Hauptkonferenz der VVN wurde mehrfach verschoben, für Ende Jan. 1953 einberufen und kurzfristig wieder abgesagt. Am 21. Febr. 1953 beschloss der VVN-Vorstand die Auflösung der Vereinigung, er folgte damit einem Beschluss des Politbüros der SED vom 3. Febr. 1953. An ihre Stelle trat als systematische Ausgrenzung nichtkommunistischer Widerstandskämpfer statt einer freiwilligen Vereinigung das vom ZK der SED installierte Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer. Das Vermögen der VVN wurde vom ZK der SED einbehalten.
Am 30. Okt. 1990 konstituierte sich als Nachfolgeorganisation des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der Interessenverband ehemaliger Teilnehmer am antifaschistischen Widerstand, Verfolgter des Naziregimes und Hinterbliebener e.V. (IVVdN), der sich zugleich als Rechtsnachfolger der 1953 aufgelösten VVN verstand.
Bestandsinformationen: Der Bestand war Teil des ehemaligen Bezirksparteiarchivs Halle der SED. Er wurde dort unter der Signatur V/8 verwahrt. Auf der Grundlage des am 28. Dezember 1992 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landesvorstand der PDS Sachsen-Anhalt geschlossenen Einbringungsvertrages wurden die Bestände des SED-BPA im Jahr 1993 in das Landesarchiv Merseburg übernommen. Im Jahr 2009 wurde der Bestand umsigniert
Laufmeter: 5.8
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
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