Hans Scherer, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Weyluff über 20 Gulden gegenüber Anstett Fried und Hans Pfeiffer als Vormündern der Kinder des verstorbenen Jakob Frosch zu Zeutern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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