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Johann Franz Mahler, Statthalter etc., erneuert dem Johann Ludolph von Osterwick die Belehnung mit dem von ihm laut Ausweis des Lehnbriefes vom 5. Dezember 1731 innegehabten Mannlehen, Coddenhoffstatt genannt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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