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Ulrich Orpp, des Junkers Friedrich von Liebenstein Amtmann zu Kaltenwesten [= Neckarwestheim Kr. Heilbronn], zu Lauffen gef., weil er einen Bürger von Lauffen ohne ordentlichen Befehl seiner Amtleute und ohne hinreichenden Grund in den Turm zu Liebenstein [Kr. Heilbronn] gesperrt und sich auch sonst vergangen hatte, jedoch auf eigene und seiner Freundschaft Bitten wieder freigelassen, schwört U. und verspricht, die Atzung und die Gefängniskosten selbst zu bezahlen, sich gegenüber den herzoglichen Amtleuten zu Lauffen der ihnen erwiesenen Kränkung und des dem Bürger von Lauffen zugefügten Schadens wegen vor dem Stadtgericht Lauffen zu verantworten und das Urteil ohne Berufung anzunehmen, auch bei Junker Friedrich von Liebenstein daraufhin zu wirken, dass der von ihm gegen die Zusage, sich auf Mahnung jederzeit zu stellen, freigelassen. Bürger zu Lauffen von dieser Zusage entbunden werde, andernfalls er sich selbst auf Mahnung der Amtleute zu Lauffen stellen und ihre Anweisungen abwarten und befolgen solle. Beilage: Bericht des Junkers Friedrich von Liebenstein an Herzog Ulrich von Württemberg über Vorgänge und Umstände, die zur Verhaftung des Mathis Schuchmacher, B. zu Lauffen, durch den Liebensteinischen Amtmann Ulrich Orpp geführt haben. Bitte des Junkers, seinem Amtmann die begonnene Rechtfertigung vor dem Vogt zu Lauffen und gegen Mathis Schuchmacher zu erlassen und zu verfügen, dass sich im Gegenteil der "Schuster" gegen den Amtmann verantworten und ihm einen Abtrag tun soll. Datiert 23. Dez. 1538. Das Schreiben ist ausgestellt zugleich im Namen der Freundschaft des Junkers: Renhart von Sachsenheim, Wolf Philipp von Hürnheim, Heiner und Hans die Nothaften (von Hohenberg), Werner von Neuhausen, Philipp und Jörg von Kaltental, Eberhard und Michel von Reischach, Brüder, Hans und Marx von Liebenstein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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