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Die Bürger der Stadt Mainz bekunden, daß zw. dem Ministerialen Arnold und seiner Frau Geba auf der einen und deren Brüdern, den Ministerialen Dudo, Meingot und Hartwin andererseits eine Vereinbarung getroffen wurde bezügl. des Besitzes des Ehepaars in Nieder-Olm (interior Ulma). Dieser soll nach ihrem Tod der Gebe in den Besitz der gen. Brüder oder ihrer Nachkommen übergehen, wenn Arnold nicht überlebt. Was sie in Ober-Olm haben, soll nach dem Tod der Gebe an Arnold fallen, nach seinem Tod an die Brüder. Die Kinder Dudos sollen nicht in diesem Teil des Erbes nachfolgen, es sei denn die Kinder der Geba folgen. Was Arnold innerhalb der Stadt besitzen, soll nach ihrer beider Tod an die Brüder oder deren Nachkommen fallen. Was sie an Tieren, Kleidung, Getreide u. a. Mobilien besitzen, sollen sie gemeinsam haben oder einer nach dem Tod. Was Arnold und Gebe in Bretzenheim haben, geben sie zu ihrem Seelenheil den Heiligen St. Alban und St. Jakob. Eine Hube samt Hof in Winkel übergeben sie zu ihrem Seelenheil je zur Hälfte den Klöstern St. Johannisberg und Eberbach.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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