Urkunde 32
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5WV 021B Stift St. Goar Stift St. Goar
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12.8.1499
Regest: Vor Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Welmich (Wellmich) verkaufen Jeorge Dongiß, ihr Mitschöffe, Entgin und Elghin, seine Kinder, und Endreß Johann und Else seine Frau dem Dechanten, den Stiftsherrn und Vikaren des Stifts zu Sanctgewere zu ihrer gemeinen Präsenz 3 Gulden Jahrzins Kurfürstenmünze, den Gulden zu 24 Fedderalbus gerechnet, fällig an St. Michaelstag (29. Sept. ), für 60 rhein. Goldgulden Kurfürstemünze und setzen als Unterpfand folgende Güter: Jorge und seine Kinder ihren Weingarten unter der Sinterbach (Anlieger: oben :Symonshenne, unten der Landgraf), Endres Johann sein Mannwerk unten am Tale (Anlieger: unten Henne Rauch und oben Saren Henne); wenn einer seinen Anteil an dem Hauptgeld ablösen will, so soll der andere es zugleich tun oder den Anteil von 30 Gulden mit übernehmen; der Zins ist mit 60 Gulden ablösbar. Es siegelt das obengenannte Gericht. Der gegeben ist uff montag nach Laurencii anno domini 1499. Org. (deutsch) Perg. Siegel an Perg.-streifen fehlt.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:16 MEZ