Ernst Landgraf zu Hessen-Rheinfels belehnt seinen Kammerdiener Johann Jakob Kohlborn mit dem 1684 nach dem Tod des Hans Heinrich Mosbach von Lindenfels heimgefallenen Lehen, je 5 Mark zu Pohl und Dörsdorf, Burglehen zu Hohenstein, und zu Mannlehen mit Haferrenten zu Nochern, Bogel, Nastätten und Hohenstein und befreit ihn von den gewöhnlichen Lehendiensten. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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