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Justizministerium Württemberg-Hohenzollern
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Überlieferungsgeschichte
Nach der Bildung der vorläufigen Landesregierung von Baden-Württemberg übernahm aufgrund der Zweiten Verordnung der vorläufigen Regierung zur Überleitung von Verwaltungsaufgaben (Justizüberleitungs-Verordnung) vom 10. Juni 1952 das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg bis auf spezifizierte Ausnahmen sämtliche Justizverwaltungsgeschäfte der Justizministerien der bisherigen Länder Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden. Der Geschäftsübergang war bis spätestens 1. Oktober 1952 anzuordnen, den Zeitpunkt des Übergangs der einzelnen Geschäfte bestimmte der Justizminister (Erste, Zweite und Dritte Anordnung des Justizministeriums zur Justizüberleitungs-Verordnung vom 2. Juli, 17. Juli und 28. August 1952).
Das Justizministerium Württemberg-Hohenzollern gliederte sich nach dem Organisationsplan vom 1. Januar 1950 in folgende Abteilungen: I. Organisation der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Bezirksnotariate, alle Personalsachen einschließlich Ausbildungsfragen und Prüfungen; II. Gesetzgebung, Einzelfragen der Rechtsanwendung, Befreiungen, Kosten- und Gebührenwesen, Dienstvorschriften; III. Zwischenstaatliche Angelegenheiten (ohne Strafsachen), Personenstandssachen, Rechtsbeistände, Sachverständige; IV. Strafrechtspflege und Lenkung der Staatsanwaltschaften, zwischenstaatliche Angelegenheiten in Strafsachen, Gnadenerweise in Strafsachen, Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; V. Strafvollstreckungswesen: Einrichtung und Betrieb der Gefängnisse, Ordnung und Überwachung des Strafvollzugs, Entlassenenfürsorge. Laut Organisationsplan vom 15. Februar 1952 bearbeitete Abteilung II die Gebiete Gesetzgebung und Bundesratssachen, Abteilung IIa Wiedergutmachungsrecht, Abteilung VI die Abwicklung der politischen Säuberung.