Jutta, Tochter des + Arnold gen. van me Dyke, bekundet: Pilgrim, der Schulte des Hofes in Brockhausen (Bruchusen), hat ihr eine zu diesem Hof gehörige Hove in Rothem auf Lebenszeit unter folgenden Bedingungen überl-assen: sie soll zeitlebens die dem Schulten schuldigen Rechte, Servitien und Pachten zu den schuldigen Terminen wahrnehmen. Nach ihrem Tod wird die Hove an den Hof zurückfallen, und keiner von ihren Kindern oder Erben kann daran irgendeinen Anspruch anmelden. - Zeugen: Herr Wenemar von Altendorf (Oldendorpe), Alb-ert von Vrysendorpe, Ritter, Engelbert gen. Bytter, Heynemann von Bogge und Walram von Bergkamen (Berckamene). - Es siegeln auf Bitten der Ausstellerin Konrad, Pleban in Kamen (-e), und Randolph gen. Haken, Ritter. Datum a.d. 1308, in crastino circumcisionis eiusdem domini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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