Jutta, Tochter des + Arnold gen. van me Dyke, bekundet: Pilgrim, der
Schulte des Hofes in Brockhausen (Bruchusen), hat ihr eine zu diesem Hof
gehörige Hove in Rothem auf Lebenszeit unter folgenden Bedingungen
überl-assen: sie soll zeitlebens die dem Schulten schuldigen Rechte,
Servitien und Pachten zu den schuldigen Terminen wahrnehmen. Nach ihrem Tod
wird die Hove an den Hof zurückfallen, und keiner von ihren Kindern oder
Erben kann daran irgendeinen Anspruch anmelden. - Zeugen: Herr Wenemar von
Altendorf (Oldendorpe), Alb-ert von Vrysendorpe, Ritter, Engelbert gen.
Bytter, Heynemann von Bogge und Walram von Bergkamen (Berckamene). - Es
siegeln auf Bitten der Ausstellerin Konrad, Pleban in Kamen (-e), und
Randolph gen. Haken, Ritter. Datum a.d. 1308, in crastino circumcisionis
eiusdem domini.