Papst Bonifatius IX. erklärt das Unternehmen des Augsburger Bischofs Burkart u.a. auch von den Häusern und Pfründen des Deutschen Ordens unter Strafandrohung eine Kollekte einzutreiben und von den dem Patronat des Ordens unterstehenden Kirchen bei Neubesetzung das Erträgnis des ersten Jahres zur Hälfte in Anspruch zu nehmen, als den Freiheiten des Ordens widersprechend und die darüber erteilten Bewilligung als gegenüber dem Orden nicht anwendbar. - Siegler: Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg