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A.H. Todt bezeugt, daß Jobst Henrich Fobbe für die in die Beckmannsche Heuer gehörigen, dem Anton Fabritius in der Teilung zugefallenen 4 3/4 Morgen, nämlich ein Dreigart am Stapelen-Graben, ein Dreigart auf der Wiemecke, ein Viergart auf dem Hollsteinischen Grund von einem Morgen, ein Dreigart am Langen Busch, ein Morgen bei den Echelen Pöhlen, als Äquivalent 20 Rtlr bezahlt habe, quittiert darüber und setzt diesen in die Nutzung der Ländereien ein. Zeugen: Fritz Jungmann, Fritz Wernicken. Marsberg

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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