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Befehl des OB der Heeresgruppe G betr. Erschießung von Vorgesetzten ohne kriegsgerichtliche Verhandlung im Falle des Zulassens einer Funkverbindung mit dem Feind.- Kenntnisgabe an Pi.Btl. 669 (mot.)
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Befehl des OB der Heeresgruppe G betr. Erschießung von Vorgesetzten ohne kriegsgerichtliche Verhandlung im Falle des Zulassens einer Funkverbindung mit dem Feind.- Kenntnisgabe an Pi.Btl. 669 (mot.)