Cristan Öchslin von Hard (=Hart) schwört Urfehde, weil er auf Veranlassung des Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, dessen Leibeigener er ist, ins Gefängnis gekommen war. Der Aussteller hatte auf freier Reichsstraße dem Abt das Seine genommen und dessen Schreiber gefangen. Daher wurde er von dem Altdorfer Knecht des Landvogts [in Schwaben] Jakob Truchseß von Waldburg als Vogt und Schirmer des Klosters im Gericht des Heinrich von Rechberg angefallen und ins Gefängnis geworfen. Er wird sich nicht rächen und Klagen nur vor den zuständigen Gerichten vorbringen. Wenn er sich nicht an seine Zusage hält, ist er ein rechtloser, meineidiger Mann. Der Truchseß und der von Rechberg können ihn ergreifen und an Leib und Leben strafen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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