Abt Hermann macht bekannt, daß er dem Bürger von Wattenscheid Gerhard von Hull und seinen Erben auf seine Bitten hin ein Wappen verliehen hat, nachdem er über dessen eheliche Geburt und Handel und Wandel Erkundigungen eingezogen hat. Gerhard hat sich verpflichtet, dem Kloster in Zukunft weiter zu dienen. Das Wappen zeigt drei 2:1 gestellte Stechpalmenblätter (hulsenblader) in weißem Feld. Der Abt fordert Fürsten und Herren, Grafen, Freiherren, Edle, Ritter, Knechte, Befehlshaber, Amtleute, Bürgermeister, Räte und Gemeinheiten auf, Gerhard im Gebrauch dieses Wappens nicht zu hindern. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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