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Geschichte: Mit dem Sächsischen Polizeigesetz wurden ab 1. August 1991 unterhalb der Landespolizeidirektionen (ab 1994 Polizeipräsidien) regionale Polizeidirektionen eingerichtet. Diese waren allgemeinpolizeilich für die Sicherheit und Ordnung sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen nachgeordneten Polizeireviere und Inspektionen verantwortlich. Der Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Leipzig erstreckte sich auf das Territorium der Stadt Leipzig. Nach den Umstrukturierungen 2005 und 2012 ist die Polizeidirektion Leipzig nunmehr für das Gebiet der ehemaligen Landesdirektion Leipzig zuständig.