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Verordnung: In Zukunft sollen die von Rentei- und Hoheitsbeamten erhobenen Kollateralgelder nicht mehr zur Dispensationskasse, sondern von den Forstrechnungsbehörden unmittelbar eingezogen und zur Forstdiener-Witwenkasse abgeliefert werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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