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Verordnung: Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die eingeschickten Scheidemünzen aus Bern und Solothurn nicht in Zahlung genommen werden sollen, weil diese minderwertig sind
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Verordnung: Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die eingeschickten Scheidemünzen aus Bern und Solothurn nicht in Zahlung genommen werden sollen, weil diese minderwertig sind
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.3 Münz- und Währungsangelegenheiten
Darmstadt, 1800 April 29
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Bern
Vermerke: Deskriptoren: Solothurn
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