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Erinnerung an die Verordnung vom 22. Januar 1818, dass es verboten ist, eigenmächtige Ausgrabungen nach Altertümern auf Domanial- oder Gemeindewaldgelände vorzunehmen
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Erinnerung an die Verordnung vom 22. Januar 1818, dass es verboten ist, eigenmächtige Ausgrabungen nach Altertümern auf Domanial- oder Gemeindewaldgelände vorzunehmen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.1 Landesgeschichte, Jubiläen, staatliche Feste, Archive
Darmstadt, 1892 Oktober 24
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