Distriktsnotariat Wulfen (Bestand)
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Z 84 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.03. Anhalt-Köthen (1603/06 - 1848) >> Z 75 - 84 Ämter, Distriktsnotariate und Stadtgerichte
22. - 28. Juni 1812, 25. - 30. Okt. 1812
Findhilfsmittel: Findbuch 2011 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Nach dem Beitritt zum Rheinbund im April 1807 führte Anhalt-Köthen auf Grund des Edikts vom 28.12.1810 zum 1.3.1811 mit dem Code Napoléon als alleiniges Gesetzbuch und dem Code de procédure unter Aufhebung aller Patrimonialgerichtsbarkeiten und der Landesregierung eine Justizorganisation nach französischem Vorbild ein, unterstellte die Landesverwaltung der Direktion des Staatsrats und teilte das Land zunächst in zwei Departements mit je zwei Distrikten, bis schon am 19.2.1811 eine Neugliederung in ein Departement mit den sechs Distrikten Köthen, Wulfen, Nienburg, Warmsdorf, Roßlau und Lindau erfolgte, deren Substruktur durch Kantons und Munzipalitäten gebildet wurde.
Der Distriktsbezirk Wulfen stimmte im Wesentlichen mit dem früheren Amt Wulfen überein, zu dem neben Wulfen die Orte Drosa, Diebzig und Bobbe gehörten.
Mit dem Übergang der Vormundschaftsregierung an Herzog Leopold III. Friedrich Franz von Anhalt-Dessau wurde die neu eingeführte Staats- und Justizverfassung 1812 wieder suspendiert und die Justiz-, Verwaltungs- und Finanzbehörden einer völligen Neuregelung zum 1.11.1812 unterzogen.
Die untere Ebene erhielt eine neue Gliederung. Seit 1793 hatte sich der ursprüngliche Bestand an Anhalt-Köthener Ämtern (Köthen, Wulfen, Nienburg, Warmsdorf) durch den Anfall der Besitzungen der Zerbster Linie, soweit sie zu Anhalt-Köthen kamen, nämlich die Ämter Roßlau, Lindau und Dornburg sowie zwei adlige Dörfer erweitert. Diese wurden nun an Stelle der sechs Distrikte in die sieben Justizämter: Stadtgericht Köthen, Justizamt Köthen, Justizamt Reinsdorf, Justizamt Wulfen, Justizamt Nienburg, Justizamt Warmsdorf und das Justizamt Roßlau gegliedert. Jedes dieser Justizämter bestand aus einem Justizamtmann und einem Aktuarius. Beim Stadtgericht Köthen war außerdem ein zweiter Aktuarius angestellt.
Die Justizämter übten in ihrem Bezirk die Zivil- und die Kriminalgerichtsbarkeit in der ersten Instanz aus, beaufsichtigten die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die bisher die Notare zuständig waren, besorgten das Hypotheken-, Lehn- und Erbzinswesen und Vormundschaftssachen, beaufsichtigten das Polizei- und Konskriptionswesen sowie die Einquartierung fremder Truppen, was bis dahin im Verantwortungsbereich der Canton-Maires gelegen hatte.
Gleichzeitig bildeten die Justizamtleute im Altköthener Teil mit dem Superintendenten und im Neuköthener Teil mit dem geistlichen Inspektor zu Roßlau die Kirchenkommission, die die Spezialaufsicht über die Kirchen und Schulen wahrzunehmen und die Kirchenrechnungen abzunehmen hatte.
Bestandsinformationen: Der größte Teil der nur wenige Akten umfassenden Überlieferung des Distriktsnotariats Wulfen wurden zusammen mit Akten des Amts und Justizamts Nienburg Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Köthener Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Köthen" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 70 überliefert ist.
Vereinzelt wurden weitere Akten der Provenienz "Distriktsnotariat Wulfen" in den späteren Abgaben der anhaltischen Behörden und Amtsgerichte in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst ermittelt und zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert, dessen Erschließung im Jahr 2009 erfolgte.
Registraturbildner: Nach dem Beitritt zum Rheinbund im April 1807 führte Anhalt-Köthen auf Grund des Edikts vom 28.12.1810 zum 1.3.1811 mit dem Code Napoléon als alleiniges Gesetzbuch und dem Code de procédure unter Aufhebung aller Patrimonialgerichtsbarkeiten und der Landesregierung eine Justizorganisation nach französischem Vorbild ein, unterstellte die Landesverwaltung der Direktion des Staatsrats und teilte das Land zunächst in zwei Departements mit je zwei Distrikten, bis schon am 19.2.1811 eine Neugliederung in ein Departement mit den sechs Distrikten Köthen, Wulfen, Nienburg, Warmsdorf, Roßlau und Lindau erfolgte, deren Substruktur durch Kantons und Munzipalitäten gebildet wurde.
Der Distriktsbezirk Wulfen stimmte im Wesentlichen mit dem früheren Amt Wulfen überein, zu dem neben Wulfen die Orte Drosa, Diebzig und Bobbe gehörten.
Mit dem Übergang der Vormundschaftsregierung an Herzog Leopold III. Friedrich Franz von Anhalt-Dessau wurde die neu eingeführte Staats- und Justizverfassung 1812 wieder suspendiert und die Justiz-, Verwaltungs- und Finanzbehörden einer völligen Neuregelung zum 1.11.1812 unterzogen.
Die untere Ebene erhielt eine neue Gliederung. Seit 1793 hatte sich der ursprüngliche Bestand an Anhalt-Köthener Ämtern (Köthen, Wulfen, Nienburg, Warmsdorf) durch den Anfall der Besitzungen der Zerbster Linie, soweit sie zu Anhalt-Köthen kamen, nämlich die Ämter Roßlau, Lindau und Dornburg sowie zwei adlige Dörfer erweitert. Diese wurden nun an Stelle der sechs Distrikte in die sieben Justizämter: Stadtgericht Köthen, Justizamt Köthen, Justizamt Reinsdorf, Justizamt Wulfen, Justizamt Nienburg, Justizamt Warmsdorf und das Justizamt Roßlau gegliedert. Jedes dieser Justizämter bestand aus einem Justizamtmann und einem Aktuarius. Beim Stadtgericht Köthen war außerdem ein zweiter Aktuarius angestellt.
Die Justizämter übten in ihrem Bezirk die Zivil- und die Kriminalgerichtsbarkeit in der ersten Instanz aus, beaufsichtigten die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die bisher die Notare zuständig waren, besorgten das Hypotheken-, Lehn- und Erbzinswesen und Vormundschaftssachen, beaufsichtigten das Polizei- und Konskriptionswesen sowie die Einquartierung fremder Truppen, was bis dahin im Verantwortungsbereich der Canton-Maires gelegen hatte.
Gleichzeitig bildeten die Justizamtleute im Altköthener Teil mit dem Superintendenten und im Neuköthener Teil mit dem geistlichen Inspektor zu Roßlau die Kirchenkommission, die die Spezialaufsicht über die Kirchen und Schulen wahrzunehmen und die Kirchenrechnungen abzunehmen hatte.
Bestandsinformationen: Der größte Teil der nur wenige Akten umfassenden Überlieferung des Distriktsnotariats Wulfen wurden zusammen mit Akten des Amts und Justizamts Nienburg Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Köthener Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Köthen" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 70 überliefert ist.
Vereinzelt wurden weitere Akten der Provenienz "Distriktsnotariat Wulfen" in den späteren Abgaben der anhaltischen Behörden und Amtsgerichte in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst ermittelt und zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert, dessen Erschließung im Jahr 2009 erfolgte.
Laufmeter: 0.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
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- Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)
- 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) (Tektonik)
- 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 (Tektonik)
- 03.02.03. Anhalt-Köthen (1603/06 - 1848) (Tektonik)
- Z 75 - 84 Ämter, Distriktsnotariate und Stadtgerichte (Tektonik)
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